Verfahren zur Schadensbehebung nach einem Wasserschaden
Je nach Intensität kann ein Wasserschaden weitreichende Folgen für das betroffene Gebäude sowie auch die darin lebenden Menschen haben. Wenn sich Mauerwerk und Böden mit dem eingedrungenen Wasser erst vollgesogen haben, muss dafür gesorgt werden, dass die Feuchtigkeit wieder so schnell wie möglich entzogen wird. Es ist vor allem darauf zu achten, dass die komplette Feuchtigkeit ausgetrocknet wird, um keine Spätfolgen zu riskieren.
Für den Menschen entsteht durch die Bildung von Schimmel in Wänden und Böden ein hohes gesundheitliches Risiko. Bei schwerwiegenden Wasserschäden kann zudem noch die Bausubstanz des Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen werden.
Es empfiehlt sich daher bei einem Wasserschaden immer umgehend zu handeln, um mögliche Risiken für Gesundheit und Bausubstanz schnellst möglichst auszumerzen.
Die Vorgehensweise bei der Trockenlegung ist immer abhängig von der Schwere des Schadens und der Art der Räumlichkeit.
Sind in einem Gebäude die Wände und die Oberflächen der Böden betroffen, nicht jedoch die Dämmschicht, so kann die Trocknung mithilfe von handelsüblichen Kondens-/Bautrocknern vollzogen werden. Oftmals wird dies unter Zuhilfenahme von Heizlüftern und Ventilatoren durchgeführt, um den Trocknungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen.
Ist jedoch das Wasser so weit in den Boden eingedrungen, dass zusätzlich die Bodendämmschicht betroffen ist, so gestaltet sich der Trocknungsvorgang deutlich schwieriger.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Verfahren zur Trocknung der Dämmschicht im Boden. Zum einen ist dies das Druck- oder auch Überdruckverfahren und zum anderen das Saug- oder auch Unterdruckverfahren.
Die Wahl des passenden Trocknungsverfahrens ist hierbei vorwiegend von den betroffenen Räumlichkeiten abhängig.
Bei beiden Verfahren sind jedoch Kernlochbohrungen durch Bodenbelag, Estrich und Betonschicht bis zur Dämmschicht nötig, welche dann mit Saug- bzw. Druckschläuchen versehen werden.
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